• Im Teenageralter beginnt ein Abnabelungsprozess von den Eltern, der auch damit einhergeht, dass die Jugendlichen manche Themen lieber mit ihrem Kinderarzt/Kinderärztin allein besprechen möchten. Es ist daher auch durchaus möglich, einen Termin abzumachen, bei dem der Jugendliche allein erscheint oder aber die Eltern für einen Teil des Gesprächs rauszuschicken.
  • Das, was uns die Jugendlichen erzählen, unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Solange es sich nicht um eine massive Selbstgefährdung handelt (z.B. Selbstmorddrohung) gilt diese Schweigepflicht auch gegenüber den Eltern.